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   LSG Sachsen, 05.04.2006 - L 1 KR 79/05   

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https://dejure.org/2006,14823
LSG Sachsen, 05.04.2006 - L 1 KR 79/05 (https://dejure.org/2006,14823)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 05.04.2006 - L 1 KR 79/05 (https://dejure.org/2006,14823)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 05. April 2006 - L 1 KR 79/05 (https://dejure.org/2006,14823)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Versorgung mit dreirädrigem Fahrrad

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Gewährung eines dreirädrigen Fahrrads als Invalidenhilfsgerät durch eine gesetzliche Krankenversicherung; Einordnung eines dreirädrigen Fahrrads als Gegenstand des alltäglichen Lebens i.R.e. Anspruchs gegenüber einer gesetzlichen Krankenversicherung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • BSG, 16.09.1999 - B 3 KR 8/98 R

    Keine Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenversicherung für ein Rollstuhl-Bike

    Auszug aus LSG Sachsen, 05.04.2006 - L 1 KR 79/05
    Damit sind im Falle der Klägerin das elementare Grundbedürfnis der Bewegungsfreiheit, das bei Gesunden insbesondere durch die Fähigkeit des Gehens, Laufens und Stehens sichergestellt wird (vgl. BSG, Urteil vom 16.09.1999 - B 3 KR 8/98 R - SozR 3-2500 § 33 Nr. 31 S. 185 ff.), und das Grundbedürfnis des "Erschließens eines gewissen körperlichen und geistigen Freiraums" betroffen, das die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben umfasst (vgl. BSG, Urteil vom 07.03.1990 - 3 RK 15/89 - BSGE 66, 245, 246 = SozR 3-2500 § 33 Nr. 1).

    Später wurde dies auf die Fähigkeit präzisiert, sich in der eigenen Wohnung zu bewegen und die Wohnung zu verlassen, um bei einem kurzen Spaziergang "an die frische Luft zu kommen" oder um die - üblicherweise im Nahbereich der Wohnung liegenden - Stellen zu erreichen, an denen Alltagsgeschäfte zu erledigen sind (BSG, Urteil vom 16.09.1999 - B 3 KR 8/98 R - SozR 3-2500 § 33 Nr. 31 S. 187).

    Zwar lässt sich mit den Besonderheiten des Wohnortes und -gebietes ein Anspruch auf ein Hilfsmittel zum Ausgleich von Gehbehinderungen nicht begründen (BSG, Urteil vom 16.09.1999 - B 3 KR 8/98 R - SozR 3-2500 § 33 Nr. 31 S. 187; Urteil vom 21.11.2002 - B 3 KR 8/02 R - veröffentlicht in juris).

    Folglich hat die Rechtsprechung die Ausrüstung eines Rollstuhls mit einer fahrrad-gleichen mechanischen Zugvorrichtung (Rollstuhlbike) bei einem Erwachsenen nicht als Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung anerkannt (BSG, Urteil vom 16.09.1999 - B 3 KR 8/98 R - SozR 3-2500 § 33 Nr. 31).

    Freizeitbeschäftigungen wie Radfahren, Wandern, Dauerlauf, Ausflüge oder Ähnliches, die das "Stimulieren aller Sinne", die "Erfahrung von Geschwindigkeit und Raum", das "Erleben physischen und psychischen Durchhaltens" sowie das "Gewinnen von Sicherheit und Selbstbewusstsein" mit sich bringen, gehören nicht zu den Grundbedürfnissen des täglichen Lebens und führen daher nicht zu einem Anspruch auf ein Hilfsmittel, mit dem diese Beschäftigungen kompensiert werden könnten (BSG, Urteil vom 16.09.1999 - B 3 KR 9/98 R - SozR 3-2500 § 33 Nr. 32 S. 192 f.; Urteil vom 16.09.1999 - B 3 KR 8/98 R - SozR 3-2500 § 33 Nr. 31 S. 186 f.).

  • BSG, 16.09.2004 - B 3 KR 19/03 R

    Krankenversicherung - Erstattungsanspruch - Versicherter - Hilfsmittel -

    Auszug aus LSG Sachsen, 05.04.2006 - L 1 KR 79/05
    Die erste Variante des § 33 Abs. 1 Satz 1 SGB V betrifft lediglich solche Gegenstände, die auf Grund ihrer Hilfsmitteleigenschaft spezifisch im Rahmen der ärztlich verantworteten Krankenbehandlung eingesetzt werden, um zu ihrem Erfolg beizutragen (siehe nur Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 16.09.2004 - B 3 KR 19/03 R - BSGE 93, 176 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 7, jeweils Rn. 11).

    Denn insoweit geht es um die Frage eines Behinderungsausgleichs, der von der dritten Variante des § 33 Abs. 1 Satz 1 SGB V erfasst wird (vgl. BSG, Urteil vom 16.09.2004 - B 3 KR 19/03 R - BSGE 93, 176 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 7, jeweils Rn. 11).

    Der Behinderungsausgleich im Sinne des § 33 Abs. 1 Satz 1 SGB V umfasst jedoch auch solche Hilfsmittel, die die direkten und indirekten Folgen einer Behinderung ausgleichen (BSG, Urteil vom 16.09.2004 - B 3 KR 19/03 R - BSGE 93, 176 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 7, jeweils Rn. 12).

    Zu den Grundbedürfnissen des täglichen Lebens gehören das Gehen, Stehen, Greifen, Sehen, Hören, Nahrungsaufnehmen, Ausscheiden, (elementare) Körperpfle-gen, selbständige Wohnen sowie das Erschließen eines gewissen körperlichen und geistigen Freiraums im Nahbereich der Wohnung und das Bedürfnis, bei Krankheit oder Behinderung Ärzte und Therapeuten aufzusuchen (siehe nur BSG, Urteil vom 16.09.2004 - B 3 KR 19/03 R - BSGE 93, 176 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 7, jeweils Rn. 12; Urteil vom 26.03.2003 - B 3 KR 23/02 R - BSGE 91, 60 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 3, jeweils Rn. 9).

  • BSG, 16.04.1998 - B 3 KR 9/97 R

    Krankenversicherung - Querschnittslähmung - Jugendlicher - Hilfsmittel -

    Auszug aus LSG Sachsen, 05.04.2006 - L 1 KR 79/05
    So wurden nicht etwa diejenigen Entfernungen als Maßstab genommen, die ein Jugendlicher mit dem Fahrrad zurücklegt; die Notwendigkeit der Versorgung eines Jugendlichen mit einem Rollstuhl-Bike und eines Kindes mit einem Dreirad ergab sich nicht aus der rein quantitativen Erweiterung des Bewegungsradius, sondern aus dem Gesichtspunkt der Integration behinderter Jugendlicher in das Lebensumfeld nichtbehinderter Gleichaltriger während ihrer jugendlichen Entwicklungsphase (vgl. BSG, Urteil vom 16.04.1998 - B 3 KR 9/97 R - SozR 3-2500 § 33 Nr. 27 S. 153; Urteil vom 23.07.2002 - B 3 KR 3/02 R - SozR 3-2500 § 33 Nr. 46 S. 256).

    Die Zuordnung bestimmter Betätigungen zu den Grundbedürfnissen hängt deshalb von individuell unterschiedlichen Faktoren ab; dies kann das Alter eines Versicherten sein (BSG, Urteil vom 16.04.1998 - B 3 KR 9/97 R - SozR 3-2500 § 33 Nr. 27 S. 158), die Förderung des Integrationsprozesses (BSG, Urteil vom 23.07.2002 - B 3 KR 3/02 R - SozR 3-2500 § 33 Nr. 46 S. 258 ff.), die Schwere einer Behinderung (BSG, Urteil vom 24.01.1990 - 3/8 RK 16/87 - NJW 1991, 1564 f.) oder die Notwendigkeit medizinischer Intensivbehandlung (BSG, Urteil vom 16.09.2004 - B 3 KR 15/04 R - veröffentlicht in juris), die die Individualität eines Lebenssachverhalts ausmachen.

    Dass ein Jugendlicher dagegen die Versorgung mit einem Rollstuhlbike beanspruchen kann (BSG, Urteil vom 16.04.1998 - B 3 KR 9/97 R - SozR 3-2500 § 33 Nr. 27), beruht - wie bereits dargelegt wurde - auf anderen Erwägungen.

  • BSG, 26.03.2003 - B 3 KR 23/02 R

    Krankenversicherung - gehbehinderter Versicherter - keine Verpflichtung zur

    Auszug aus LSG Sachsen, 05.04.2006 - L 1 KR 79/05
    Zu den Grundbedürfnissen des täglichen Lebens gehören das Gehen, Stehen, Greifen, Sehen, Hören, Nahrungsaufnehmen, Ausscheiden, (elementare) Körperpfle-gen, selbständige Wohnen sowie das Erschließen eines gewissen körperlichen und geistigen Freiraums im Nahbereich der Wohnung und das Bedürfnis, bei Krankheit oder Behinderung Ärzte und Therapeuten aufzusuchen (siehe nur BSG, Urteil vom 16.09.2004 - B 3 KR 19/03 R - BSGE 93, 176 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 7, jeweils Rn. 12; Urteil vom 26.03.2003 - B 3 KR 23/02 R - BSGE 91, 60 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 3, jeweils Rn. 9).

    Diese Grundbedürfnisse hat die Rechtsprechung immer nur im Sinne eines Basisausgleichs der Behinderung selbst und nicht im Sinne des vollständigen Gleichziehens mit den letztlich unbegrenzten Möglichkeiten des Gesunden verstanden (siehe nur BSG, Urteil vom 26.03.2003 - B 3 KR 26/02 R - BSGE 91, 60 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 3, jeweils Rn. 11; Urteil vom 26.03.2003 - B 3 KR 26/02 R - SozR 4-2500 § 33 Nr. 2 Rn. 7).

    Aus Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG ergeben sich keine weitergehenden Ansprüche bei der Hilfsmittelversorgung (vgl. BSG, Urteil vom 26.03.2003 - B 3 KR 23/02 R - BSGE 91, 60 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 3, jeweils Rn. 15).

  • BSG, 21.11.2002 - B 3 KR 8/02 R

    Krankenversicherung - medizinische Rehabilitation - Therapie-Tandem -

    Auszug aus LSG Sachsen, 05.04.2006 - L 1 KR 79/05
    Zwar lässt sich mit den Besonderheiten des Wohnortes und -gebietes ein Anspruch auf ein Hilfsmittel zum Ausgleich von Gehbehinderungen nicht begründen (BSG, Urteil vom 16.09.1999 - B 3 KR 8/98 R - SozR 3-2500 § 33 Nr. 31 S. 187; Urteil vom 21.11.2002 - B 3 KR 8/02 R - veröffentlicht in juris).

    Denn das Radfahren zählt nicht zu den Grundbedürfnissen des täglichen Lebens (vgl. BSG, Urteil vom 16.09.1999 - B 3 KR 9/98 R - SozR 3-2500 § 33 Nr. 32 S. 192; Urteil vom 21.11.2002 - B 3 KR 8/02 R - veröffentlicht in juris; Urteil vom 26.03.2003 - B 3 KR 26/02 R - SozR 4-2500 § 33 Nr. 2 Rn. 8).

    Diese Entscheidung ist jedoch ein Ausnahmefall geblieben (BSG, Urteil vom 21.11.2002 - B 3 KR 8/02 R - veröffentlicht in juris).

  • BSG, 23.07.2002 - B 3 KR 3/02 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - behindertengerechtes Dreirad für ein Kind -

    Auszug aus LSG Sachsen, 05.04.2006 - L 1 KR 79/05
    So wurden nicht etwa diejenigen Entfernungen als Maßstab genommen, die ein Jugendlicher mit dem Fahrrad zurücklegt; die Notwendigkeit der Versorgung eines Jugendlichen mit einem Rollstuhl-Bike und eines Kindes mit einem Dreirad ergab sich nicht aus der rein quantitativen Erweiterung des Bewegungsradius, sondern aus dem Gesichtspunkt der Integration behinderter Jugendlicher in das Lebensumfeld nichtbehinderter Gleichaltriger während ihrer jugendlichen Entwicklungsphase (vgl. BSG, Urteil vom 16.04.1998 - B 3 KR 9/97 R - SozR 3-2500 § 33 Nr. 27 S. 153; Urteil vom 23.07.2002 - B 3 KR 3/02 R - SozR 3-2500 § 33 Nr. 46 S. 256).

    Die Zuordnung bestimmter Betätigungen zu den Grundbedürfnissen hängt deshalb von individuell unterschiedlichen Faktoren ab; dies kann das Alter eines Versicherten sein (BSG, Urteil vom 16.04.1998 - B 3 KR 9/97 R - SozR 3-2500 § 33 Nr. 27 S. 158), die Förderung des Integrationsprozesses (BSG, Urteil vom 23.07.2002 - B 3 KR 3/02 R - SozR 3-2500 § 33 Nr. 46 S. 258 ff.), die Schwere einer Behinderung (BSG, Urteil vom 24.01.1990 - 3/8 RK 16/87 - NJW 1991, 1564 f.) oder die Notwendigkeit medizinischer Intensivbehandlung (BSG, Urteil vom 16.09.2004 - B 3 KR 15/04 R - veröffentlicht in juris), die die Individualität eines Lebenssachverhalts ausmachen.

  • BSG, 16.09.1999 - B 3 KR 9/98 R

    Therapie-Tandem als Hilfsmittel bei Erforderlichkeit

    Auszug aus LSG Sachsen, 05.04.2006 - L 1 KR 79/05
    Denn das Radfahren zählt nicht zu den Grundbedürfnissen des täglichen Lebens (vgl. BSG, Urteil vom 16.09.1999 - B 3 KR 9/98 R - SozR 3-2500 § 33 Nr. 32 S. 192; Urteil vom 21.11.2002 - B 3 KR 8/02 R - veröffentlicht in juris; Urteil vom 26.03.2003 - B 3 KR 26/02 R - SozR 4-2500 § 33 Nr. 2 Rn. 8).

    Freizeitbeschäftigungen wie Radfahren, Wandern, Dauerlauf, Ausflüge oder Ähnliches, die das "Stimulieren aller Sinne", die "Erfahrung von Geschwindigkeit und Raum", das "Erleben physischen und psychischen Durchhaltens" sowie das "Gewinnen von Sicherheit und Selbstbewusstsein" mit sich bringen, gehören nicht zu den Grundbedürfnissen des täglichen Lebens und führen daher nicht zu einem Anspruch auf ein Hilfsmittel, mit dem diese Beschäftigungen kompensiert werden könnten (BSG, Urteil vom 16.09.1999 - B 3 KR 9/98 R - SozR 3-2500 § 33 Nr. 32 S. 192 f.; Urteil vom 16.09.1999 - B 3 KR 8/98 R - SozR 3-2500 § 33 Nr. 31 S. 186 f.).

  • BSG, 26.03.2003 - B 3 KR 26/02 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Therapie-Tandem - krankhaft übersteigerter

    Auszug aus LSG Sachsen, 05.04.2006 - L 1 KR 79/05
    Diese Grundbedürfnisse hat die Rechtsprechung immer nur im Sinne eines Basisausgleichs der Behinderung selbst und nicht im Sinne des vollständigen Gleichziehens mit den letztlich unbegrenzten Möglichkeiten des Gesunden verstanden (siehe nur BSG, Urteil vom 26.03.2003 - B 3 KR 26/02 R - BSGE 91, 60 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 3, jeweils Rn. 11; Urteil vom 26.03.2003 - B 3 KR 26/02 R - SozR 4-2500 § 33 Nr. 2 Rn. 7).

    Denn das Radfahren zählt nicht zu den Grundbedürfnissen des täglichen Lebens (vgl. BSG, Urteil vom 16.09.1999 - B 3 KR 9/98 R - SozR 3-2500 § 33 Nr. 32 S. 192; Urteil vom 21.11.2002 - B 3 KR 8/02 R - veröffentlicht in juris; Urteil vom 26.03.2003 - B 3 KR 26/02 R - SozR 4-2500 § 33 Nr. 2 Rn. 8).

  • BSG, 16.09.2004 - B 3 KR 15/04 R

    Krankenversicherung - Erstattungsanspruch - Hilfsmittel - Behinderungsausgleich -

    Auszug aus LSG Sachsen, 05.04.2006 - L 1 KR 79/05
    Maßgeblich ist damit - wie es § 33 Abs. 1 Satz 1 SGB V ausdrücklich verlangt - auf die Erforderlichkeit "im Einzelfall" abgestellt worden (BSG, Urteil vom 10.11.2005 - B 3 KR 31/04 R - veröffentlicht in juris; Urteil vom 16.09.2004 - B 3 KR 15/04 R - veröffentlicht in juris).

    Die Zuordnung bestimmter Betätigungen zu den Grundbedürfnissen hängt deshalb von individuell unterschiedlichen Faktoren ab; dies kann das Alter eines Versicherten sein (BSG, Urteil vom 16.04.1998 - B 3 KR 9/97 R - SozR 3-2500 § 33 Nr. 27 S. 158), die Förderung des Integrationsprozesses (BSG, Urteil vom 23.07.2002 - B 3 KR 3/02 R - SozR 3-2500 § 33 Nr. 46 S. 258 ff.), die Schwere einer Behinderung (BSG, Urteil vom 24.01.1990 - 3/8 RK 16/87 - NJW 1991, 1564 f.) oder die Notwendigkeit medizinischer Intensivbehandlung (BSG, Urteil vom 16.09.2004 - B 3 KR 15/04 R - veröffentlicht in juris), die die Individualität eines Lebenssachverhalts ausmachen.

  • BSG, 17.01.1996 - 3 RK 16/95

    Luftreinigungsgerät als Hilfsmittel iS. der Krankenversicherung, allgemeiner

    Auszug aus LSG Sachsen, 05.04.2006 - L 1 KR 79/05
    Gegenstand des Behinderungsausgleichs im Sinne der dritten Variante des § 33 Abs. 1 Satz 1 SGB V sind zunächst solche Hilfsmittel, die auf den Ausgleich der Behinderung selbst gerichtet sind, also zum unmittelbaren Ersatz der ausgefallenen Funktionen dienen (BSG, Urteil vom 17.01.1996 - 3 RK 16/95 - SozR 3-2500 Nr. 20 S. 106; Urteil vom 17.01.1996 - 3 RK 38/94 - SozR 3-2500 § 33 Nr. 18 S. 88).
  • BSG, 10.11.2005 - B 3 KR 31/04 R

    Krankenversicherung - Kostenübernahme - Reha-Kinderwagen - Kind mit

  • BSG, 08.06.1994 - 1 RK 13/93

    Krankenversicherung - Hilfsmittel Rollstuhlboy - Erforderlichkeit

  • BSG, 13.05.1998 - B 8 KN 13/97 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattung - selbstbeschafftes Tandem-Therapiefahrrad

  • BSG, 07.03.1990 - 3 RK 15/89

    Einmalwindeln als Hilfsmittel in der Krankenversicherung

  • BSG, 17.01.1996 - 3 RK 38/94

    Farberkennungsgerät als notwendiges Hilfsmittel iS. der Krankenversicherung

  • BSG, 24.01.1990 - 8 RK 16/87

    Zur Kostenübernahme von Hilfsmitteln bei Querschnittslähmung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2010 - L 16 KR 45/09

    Krankenversicherung braucht Rollstuhlbike nicht zu zahlen

    In der Rechtsprechung der Instanzgerichte sind - ohne diese Größe zu begründen - Wegstrecken von 1000 m (Hessisches LSG, Urteil vom 24.08.2008 - L 8 KR 40/07 -) oder 500 m (Sächsisches LSG, Urteil vom 5.4.2006 - L 1 KR 79/05 - (allerdings unter Berücksichtigung des konkreten Wohnumfeldes); SG Aachen, Urteil vom 17.06.2007 - S 13 (2) KR 26/07 -) für ausreichend gehalten worden.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.06.2010 - L 16 (5) KR 178/08

    Krankenversicherung

    In der Rechtsprechung der Instanzgerichte sind - ohne diese Größe zu begründen - Wegstrecken von 1000 m (Hessisches LSG, Urteil vom 24.08.2008 - L 8 KR 40/07 -) oder 500 m (Sächsisches LSG, Urteil vom 5.4.2006 - L 1 KR 79/05 - (allerdings unter Berücksichtigung des konkreten Wohnumfeldes); SG Aachen, Urteil vom 17.06.2007 - S 13 (2) KR 26/07 -) für ausreichend gehalten worden.
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